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Die Initiative WERTGESCHÄTZT ist ein Projekt. Bei dem Projekt arbeiten einige Partner zusammen. Die Partner sind Betriebskrankenkassen aus ganz Deutschland. Teilnehmen können Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bundesweit.
Die Initiative WERTGESCHÄTZT ist ein Projekt. Bei dem Projekt arbeiten einige Partner zusammen. Die Partner sind Betriebskrankenkassen aus ganz Deutschland. Teilnehmen können Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bundesweit.

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Jeder soll Internet-Seiten gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.

Also zum Beispiel auch für:

  • Blinde Menschen.
  • Gehörlose Menschen.
  • Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Darum sollen Internet-Seiten barrierefrei sein.
Es gibt Regeln für barrierefreie Internet-Seiten.
Wir wollen uns an alle Regeln halten.
Dafür machen wir eine Erklärung zur Barrierefreiheit.

Wir erklären damit:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
  • Welche Barrieren gibt es noch?
  • Auf welchen Teilen von der Internet-Seite darf es noch Barrieren geben?

Die wichtigsten Infos aus der Erklärung stehen hier in Leichter Sprache.

Diese Gesetze sind wichtig für die Barrierefreiheit:

  • Behindertengleichstellungsgesetz.
    Der kurze Name ist: BGG.
  • Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung.
    Der kurze Name ist: BITV 2.0.

Wir achten auf die Regeln aus diesen Teilen von den Gesetzen:

  • Paragraf 3 Absatz 1 bis 4 BITV 2.0
  • Paragraf 4 BITV 2.0

Ein fremdes Büro prüft mit einem Test, ob wir die Regeln einhalten.

Der Test heißt: BITV 2.0-Test.
Das Ergebnis vom Test ist: Wir halten die Regeln zum Teil ein.

Alle Menschen sollen die Infos auf unserer Internet-Seite gut nutzen können.
Das ist uns sehr wichtig.
Unsere Internet-Seite soll ganz barrierefrei werden.
Daran arbeiten wir immer weiter.

Sie nutzen die Internet-Seite. Aber vielleicht können Sie das nicht richtig, weil es noch Barrieren gibt. Zum Beispiel:
  • Sie können nicht alles gut erkennen.
  • Sie verstehen nicht
Dann können Sie sich beschweren. In der Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Kontaktformular. Bitte schreiben Sie Ihre Kontakt-Daten in das Kontaktformular. Dann können Sie auf unserer Internet-Seite Ihre Beschwerde schicken.

Vielleicht haben Sie sich schon beschwert.

Aber auf der Internet-Seite gibt es immer noch Barrieren.
Dann können Sie sich bei einer anderen Stelle beschweren.
Die Stelle heißt: Schlichtungsstelle.
Mehr Infos zur Schlichtungsstelle stehen in diesem Teil vom Gesetz: Paragraf 16 BGG.

Vielleicht haben Sie mit uns einen Streit wegen den Barrieren auf unserer Internet-Seite.
Die Schlichtungsstelle soll beim Streit helfen.
Das nennt man: Schlichtungsverfahren.
Dann müssen Sie und wir nicht vor Gericht gehen.
Das Schlichtungsverfahren kostet kein Geld.
Sie brauchen keinen Anwalt.

Mehr Infos stehen auf der Internet-Seite www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Das ist die Post-Adresse von der Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
Fax: 030 18 527 2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

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Video folgt in Kürze.

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